CareLit Fachartikel

Die Bundesärztekammer hat ihre Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung neu gefasst und am 4. Mai 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt

Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2004 · Heft 7 · S. 192 bis 194

Dokument
71342
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 7 / 2004
Jahrgang 12
Seiten
192 bis 194
Erschienen: 2004-07-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

Die Diskussion um eine straffreie Zulassung aktiver Sterbehilfe in Deutschland wird immer lebhafter geführt. Erst Anfang April 2004 wurde eine Initiative von Bundestagsabgeordneten bekannt, die eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe zum Ziel hat. Auch die Euthanasie-Gesetzgebung in den Nachbarländern Niederlande und Belgien und die aktuelle Debatte über die Sterbehilfe im Europarat haben die Problemstellung deutlich vor Augen geführt. Die Ärzteschaft in Deutschland, vertreten durch die Bundesärztekammer, lehnt Sterbehilfe im Sinne einer gezielten Tötung auf Verlangen mit Entschiedenheit ab.

Schlagworte

THERAPIE STERBEHILFE PATIENT STERBEBEGLEITUNG ZULASSUNG DEUTSCHLAND NIEDERLANDE BELGIEN RECHTSPRECHUNG PATIENTENVERFÜGUNGEN LEBEN MENSCHEN TOD ZEIT ÄRZTINNEN ÄRZTE