Die Bundesärztekammer hat ihre Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung neu gefasst und am 4. Mai 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt
Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2004 · Heft 7 · S. 192 bis 194
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Diskussion um eine straffreie Zulassung aktiver Sterbehilfe in Deutschland wird immer lebhafter geführt. Erst Anfang April 2004 wurde eine Initiative von Bundestagsabgeordneten bekannt, die eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe zum Ziel hat. Auch die Euthanasie-Gesetzgebung in den Nachbarländern Niederlande und Belgien und die aktuelle Debatte über die Sterbehilfe im Europarat haben die Problemstellung deutlich vor Augen geführt. Die Ärzteschaft in Deutschland, vertreten durch die Bundesärztekammer, lehnt Sterbehilfe im Sinne einer gezielten Tötung auf Verlangen mit Entschiedenheit ab.