Hilfe bei Krankheit für SozialhilfeempfängerNeuerungen im BSHG und im SGB V durch das GKV-Modernisierungsgesetz
Kostorz, P.; Wahrendorf, V. · ZFSH/SGB, Starnberg · 2004 · Heft 7 · S. 387 bis 395
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber die Hilfe bei Krankheit für Sozialhilfeempfänger, die nicht krankenversichert sind, neu geregelt. Die nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger werden leistungsrechtlich mit krankenversicherten Nichthilfeempfängern gleichgestellt. Damit verlieren Sozialhilfeempfänger eine Reihe ihnen bisher zugestandener finanzieller Vorteile, wie etwa der zuzahlungsfreien Versorgung mit Medikamenten. Künftig haben Hilfeempfänger eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen, die ihre Krankenbehandlung übernimmt. Zwischen dem Hilfeempfänger und…