CareLit Fachartikel
Anstaltsorte; Betreuung; Eingliederungshilfe; Familienpflegestelle; Kostenerstattung; Unterbringung
ZFSH/SGB, Starnberg · 2004 · Heft 7 · S. 428 bis 433
Dokument
71470
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie nach § 104 BSHG erfasst nicht auch Leistungen, die der Träger der Sozialhilfe (nur) im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer Familienpflegestelle erbracht hat.
Schlagworte
SOZIALHILFETRAEGER
Unterbringung
Familienpflegestelle
Kostenerstattung
Anderen
Familie
Erfasst
Leistungen
Träger
Sozialhilfe
Zusammenhang
Erbracht
Anstaltsorte
ZFSH/SGB
Starnberg