Vorschlag der DGNR zur Abbildung der Phase B im Fallpauschalensystem
Koenig, E. · Neurologie und Rehabilitation, Bad Honnef · 2004 · Heft 5 · S. 81 bis 84
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die DGNR vertritt den Standpunkt, dass die neurologische Frührehabilitation der Phase B in einem diagnosebezogenen Fallpauschalensystem nicht adäquat abzubilden ist, da für den Aufwand in der Phase B im wesentlichen die Schwere der Funktionsstörung, und nicht die Diagnose ausschlaggebend ist und da das Ziel des DRG-Systems - nämlich eine Verweildauerverkürzung - in der Frührehabilitation zu vorzeitiger Therapiebeendigung führen kann. Die zur Vertretung dieses Standpunktes erfolgten zahlreichen Initiativen wurden auch in dieser Zeitschrift publiziert. Als Erfolg konnte lediglich eine Ausnahmeregelung von den DRGs…