Geschenke und Erbschaften sind ein Kündigungsgrund
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2004 · Heft 8 · S. 632 bis 634
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§10 BAI §5 Abs. 4 AVR-Caritas und § 3 Abs. 3 AVR-Diakonie sehen übereinstimmend vor, dass Angestellte keine Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf ihre dienstliche Tätigkeit annehmen dürfen. Zudem müssen die Mitarbeiter entsprechende Angebote unverzüglich und unaufgefordert dem Arbeitgeber mitteilen. Das nachfolgend wiedergegebene Urteil des Bundesarbeitsgerichts illustriert nachdrücklich, mit welcher Härte diese Vorschriften von den Arbeitsgerichten angewendet werden. Die Annahme von Patientengeschenken und -erbschaften ist zwar zivilrechtlich wirksam. Sie stellt aber zugleich einen gravierenden Verstoß gegen…