CareLit Fachartikel

Geschenke und Erbschaften sind ein Kündigungsgrund

Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2004 · Heft 8 · S. 632 bis 634

Dokument
71509
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 8 / 2004
Jahrgang 43
Seiten
632 bis 634
Erschienen: 2004-08-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

§10 BAI §5 Abs. 4 AVR-Caritas und § 3 Abs. 3 AVR-Diakonie sehen übereinstimmend vor, dass Angestellte keine Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf ihre dienstliche Tätigkeit annehmen dürfen. Zudem müssen die Mitarbeiter entsprechende Angebote unverzüglich und unaufgefordert dem Arbeitgeber mitteilen. Das nachfolgend wiedergegebene Urteil des Bundesarbeitsgerichts illustriert nachdrücklich, mit welcher Härte diese Vorschriften von den Arbeitsgerichten angewendet werden. Die Annahme von Patientengeschenken und -erbschaften ist zwar zivilrechtlich wirksam. Sie stellt aber zugleich einen gravierenden Verstoß gegen…

Schlagworte

KUENDIGUNG HÄRTE PATIENTEN ARBEIT KRANKENPFLEGE FAMILIE KAFFEE SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS TOD WAHRNEHMUNG PFLEGEPERSONEN BELOHNUNG UNHÖFLICHKEIT ES ROLLE