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Verjährungsfristen beachtenZur Rückerstattung von Verpflegungskosten

Arndt, M. · Altenheim, Hannover · 2004 · Heft 8 · S. 28

Dokument
71531
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Arndt, M.
Ausgabe
Heft 8 / 2004
Jahrgang 43
Seiten
28
Erschienen: 2004-08-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

!n dem Urteil vom 22. 1. 2004 !Az: 3 ZR 68/03) hat der Bundesgerichtshof (BGH! entschieden, dass sich der Anspruch eines Heimträgers auf Entgelt für Verpflegung mindert, wenn ein Heimbewohner die angebotene Kost nicht entgegennimmt, weil er auf Sondennahrung angewiesen ist, die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird. Die Frage ist nun, wie lange Bewohner ihre Rückforderungsansprüche wegen Überfbejzahlung von Verpflegungskosten geltend machen können.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF KOSTEN HEIMBEWOHNER RECHTSPRECHUNG REFORM RECHT URTEIL BERLIN GETRÄNKE MAHLZEITEN Altenheim Hannover