CareLit Fachartikel
Befristungsgrund nicht bindendBAG zur Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2004 · Heft 8 · S. 29
Dokument
71532
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 23. b. 2004, Az.: 7 AZR 636/03. Das Schriftformerfordernis bei befristeten Arbeitsverträgen ist auch dann gewahrt, wenn nur die Befristungsvereinbarung, nicht aber der Befristungsgrund schriftlich festgehalten wird. Der Sachgrund für die Befristung ist lediglich Wirksamkeitsvoraussetzung für die Befristung. Diese Grundsätze gelten auch für die Befristung zur Erprobung.
Schlagworte
TAETIGKEIT
BERATER
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
Altenheim
Hannover