Analyse der Auswirkung der Festlegung von Mindestmengen auf die Versorgungsstrukturen
Roeder, N.; Fürstenberg, T.; Heumann, M. · Das Krankenhaus, Berlin · 2004 · Heft 6 · S. 427 bis 430;432;434 bis 436
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit den Erweiterungen des § 137 SGB V wurden die Selbstverwaltungspartner beauftragt, Mindestmengen für planbare Leistungen festzulegen, bei denen der Zusammenhang von Leistungsmenge und Ergebnisqualität nachgewiesen ist. Fristgerecht haben die Selbstverwaltungspartner diesen Auftrag mit Gültigkeit zum 7. Januar 2004 durch die Festlegung von Mindestmengen je Arzt und Krankenhaus für 5 Leistungskomplexe umgesetzt. Falls solche Mindestmengen voraussichtlich nicht erreicht werden, dürfen die entsprechenden Leistungen ab 2004 in solchen Krankenhäusern nicht mehr erbracht werden. Zur Vorbereitung auf die Diskussion ü…