BAT-Pflegezulage für Pflege von gelähmten Patienten in Einheiten für Intensivmedizin
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2004 · Heft 7 · S. 364 bis 366
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst, d zur Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst (Anlage lb zum BAT) erhalten Pflegepersonen der VergGr.Kr.I bis Kr.VII, die die Grundund Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei gelähmten Patienten ausüben, eine monatliche Zulage. Mit dem Begriff gelähmte Patienten sind auch solche Patienten gemeint, deren Lähmung durch Opiate, Sedative und Muskelrelaxantien herbeigeführt ist. Neben dieser Zulage steht Pflegepersonen die sog. Intensivzulage nach Absatz 1 a a. a. O. zu, wenn sie ihre Tätigkeit zeitlich überwiegend in Einheiten für Intensivmedizin ausüben.