CareLit Fachartikel

BAT-Pflegezulage für Pflege von gelähmten Patienten in Einheiten für Intensivmedizin

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2004 · Heft 7 · S. 364 bis 366

Dokument
71585
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2004
Jahrgang 18
Seiten
364 bis 366
Erschienen: 2004-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nach der Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst, d zur Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst (Anlage lb zum BAT) erhalten Pflegepersonen der VergGr.Kr.I bis Kr.VII, die die Grundund Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei gelähmten Patienten ausüben, eine monatliche Zulage. Mit dem Begriff gelähmte Patienten sind auch solche Patienten gemeint, deren Lähmung durch Opiate, Sedative und Muskelrelaxantien herbeigeführt ist. Neben dieser Zulage steht Pflegepersonen die sog. Intensivzulage nach Absatz 1 a a. a. O. zu, wenn sie ihre Tätigkeit zeitlich überwiegend in Einheiten für Intensivmedizin ausüben.

Schlagworte

LAEHMUNG LEHRER ARBEITSVERHÄLTNIS SCHULEN ES RECHTSPRECHUNG PATIENTEN PFLEGEPERSONEN LÄHMUNG SCHOCK KOMA HÖHE SKLEROSE DEUTSCHLAND GESUNDHEIT ZENTRALNERVENSYSTEM