CareLit Fachartikel

Pflege(Psychiatrie-)zulage - halbgeschlossene Station

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2004 · Heft 7 · S. 366 bis 368

Dokument
71586
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2004
Jahrgang 18
Seiten
366 bis 368
Erschienen: 2004-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Um eine halbgeschlossene (Open-Door-System) Abteilung oder Station handelt es sich nur dann, wenn mindestens ein Teil der Patienten notfalls durch physischen Zwang daran zu hindern ist, die Einheit zu verlassen. Dies gilt auch, wenn mit suchtkranken Patienten eine Therapievereinbarung getroffen wird, wonach sie die Station unter bestimmten Umständen nicht verlassen dürfen. Entscheidend bleibt, ob die Patienten im Konfliktfall gehen können. . Werden Patienten nur in Ausnahmefällen einer akuten Selbst oder Fremdgewährung für kurze Zeit physisch festgehalten, bis sie in eine geschlossene Station verlegt werden, änd…

Schlagworte

STATION PATIENT BAT AVR PFLEGEPERSONAL PSYCHIATRISCHES KRANKENHAUS URTEIL RECHT ZULAGENREGELUNG PFLEGEPERSONEN KRANKENHÄUSER PATIENTEN ES KOMA INTENSIVSTATIONEN LÄHMUNG