CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst im Anschluss an den Regeldienst sind Überstunden
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 7 · S. 309 bis 311
Dokument
71600
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bestimmt der Arbeitgeber, dass die Arbeit im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der regelmäßigen Arbeitszeit fortzusetzen ist, so liegt darin die Anordnung von Überstunden. Dies gilt auch, wenn der Angestellte im Anschluss an die regelmäßige Arbeitszeit dienstplanmäßig zum Bereitschaftsdienst eingeteilt ist. Die Anordnung des Arbeitgebers enthält dann eine Änderung des Dienstplans.
Schlagworte
VERGUETUNG
Arbeit
PflegeRecht
Neuwied