CareLit Fachartikel

Bereitschaftsdienst im Anschluss an den Regeldienst sind Überstunden

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 7 · S. 309 bis 311

Dokument
71600
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 7 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
309 bis 311
Erschienen: 2004-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Bestimmt der Arbeitgeber, dass die Arbeit im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der regelmäßigen Arbeitszeit fortzusetzen ist, so liegt darin die Anordnung von Überstunden. Dies gilt auch, wenn der Angestellte im Anschluss an die regelmäßige Arbeitszeit dienstplanmäßig zum Bereitschaftsdienst eingeteilt ist. Die Anordnung des Arbeitgebers enthält dann eine Änderung des Dienstplans.

Schlagworte

VERGUETUNG HÖHE LEISTUNG RECHTSPRECHUNG TARIFVERHANDLUNGEN ARBEIT PRAXIS ANÄSTHESISTEN ZEIT DOKUMENTATION ARBEITSLEISTUNG ÄRZTE PATIENTEN ARBEITSPLATZ PflegeRecht Neuwied