Zur Verletzung vertraglicher Fürsorgepflicht bei Sturz einer Heimbewohnerin
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 7 · S. 312 bis 317
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte war aufgrund des mit der Versicherten geschlossenen Pflegeheimvertrages verpflichtet, Schäden der Versicherten an Körper und Gesundheit abzuwenden und zu verhindern. Ihre vertragliche Nebenpflicht hat die Beklagte objektiv verletzt, indem sie es unterlassen hat, die in ihrer Obhut lebende Versicherte vor Körperverletzungen und Gesundheitsbeschädigungen durch Stürze zu bewahren, obwohl geeignete Schutzmaßnahmen möglich, erforderlich und geboten waren. Die Beklagte war insbesondere verpflichtet, zum Schutz der Versicherten Hilfsmittel wie Hüftschutzhosen, Lichtschrankensysteme oder Sensormatratzen ein…