CareLit Fachartikel

Sturz in der Dusche

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 7 · S. 317 bis 319

Dokument
71602
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 7 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
317 bis 319
Erschienen: 2004-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Umstand, dass dem Versicherten der Klägerin beim Duschen keine Pflegeperson Hilfe und Überwachung geleistet hat, stellt keine Verletzung der vertraglichen Betreuungspflicht bzw. der Verkehrssicherungspflicht dar. Von einer Verletzung der vertraglichen Betreuungspflicht bzw. der Verkehrssicherungspflicht ist nur dann auszugehen, wenn der erkennbare Gesundheitszustand des Versicherten zum Zeitpunkt des Duschvorgangs unter Berücksichtigung der Ausgestaltung der Duschkabine eine Hilfestellung von Beschäftigten der Beklagten zur Vermeidung von Selbstgefährdungen und Schädigungen des Versicherten erfordert hätte.

Schlagworte

SANITAERBEREICH ES MENSCHEN THERAPIE BERLIN GESUNDHEITSZUSTAND ZEIT ERNÄHRUNG WOHNUNG WASSER KRANKENBEHANDLUNG PflegeRecht Neuwied