CareLit Fachartikel

Altenpfleger - Pflegefachkraft im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB XI

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 7 · S. 320 bis 322

Dokument
71603
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 7 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
320 bis 322
Erschienen: 2004-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Entgegen dem missverständlichen Wortlaut des § 71 Abs. 3 SGB XI handelt es sich bei der Anerkennung als Pflegefachkraft um keinen formalen Akt, den die Beklagten vorzunehmen hätten. Die Voraussetzungen, die eine Pflegefachkraft nach § 71 Abs. 3 SGB XI erfüllen muss, ergeben sich allein aus dem Gesetz. Sie sind zu prüfen, wenn der Abschluss eines Versorgungsvertrages begehrt wird. 3. Wenn aber ein formelles Verfahren für die Anerkennung als Pflegefachkraft nach § 71 Abs. 3 SGB XI nicht stattfindet, dann muss dies auch für die einzelnen Voraussetzungen hierfür gelten, wie das Vorliegen der notwendigen praktischen…

Schlagworte

ANERKENNUNG ENTSCHEIDUNG GESETZ AUSBILDUNG PFLEGEPERSONAL URTEIL HAFTUNGSRECHT SCHREIBEN ES KRANKENPFLEGE RISIKO MENSCHEN PFLEGEFACHPERSONAL ZEIT PflegeRecht Neuwied