Altenpfleger - Pflegefachkraft im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB XI
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 7 · S. 320 bis 322
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Entgegen dem missverständlichen Wortlaut des § 71 Abs. 3 SGB XI handelt es sich bei der Anerkennung als Pflegefachkraft um keinen formalen Akt, den die Beklagten vorzunehmen hätten. Die Voraussetzungen, die eine Pflegefachkraft nach § 71 Abs. 3 SGB XI erfüllen muss, ergeben sich allein aus dem Gesetz. Sie sind zu prüfen, wenn der Abschluss eines Versorgungsvertrages begehrt wird. 3. Wenn aber ein formelles Verfahren für die Anerkennung als Pflegefachkraft nach § 71 Abs. 3 SGB XI nicht stattfindet, dann muss dies auch für die einzelnen Voraussetzungen hierfür gelten, wie das Vorliegen der notwendigen praktischen…