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Rezepttransporte durch Boten?
Kieser, T. · Apotheke & Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 3 · S. 90 bis 97
Dokument
71607
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung erlaubt einem Apotheker, der eine Versandhandelsgenehmigung hat, die Abgabe von Arzneimitteln an Patienten im Wege des Versands außerhalb der Apothekenbetriebsräume. Er kann Arzneimittel außerdem nach § 17 Abs. 2 ApBetrO im Einzelfall an Patienten per Boten zustellendDie Botenzustellung unterscheidet sich vom Versand dadurch, dass der Bote im Lager des Apothekers steht und unmittelbar dessen Weisungen untersteht. Üblicherweise ist der Bote beim Apotheker angestellt oder jedenfalls freier Mitarbeiter.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
APOTHEKE
URTEIL
ARZNEIMITTELSICHERHEIT
TRANSPORT
ARZNEIMITTELVERSORGUNG
RECHTSPRECHUNG
APOTHEKEN
WERBUNG
PATIENTEN
APOTHEKER
TELEFAX
ES
HAND
ZULASSUNG
REZEPTSAMMLUNG