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Locker bleiben - Rechtsprechung: Aktuelles Urteil zur Steuerpflicht eines Pflegedienstes fußt auf überholter Rechtslage
Fahnenstich, J. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 8 · S. 32 bis 33
Dokument
71947
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Laut einem Urteil des BFH muss ein Pflegedienst für die Jahre 1989 bis 1993 Gewerbesteuer zahlen. Dies muss Pflegedienste aber nicht beunruhigen, weil sich seit 1992 beziehungsweise 1994 die Rechtslage zu ihrer Besteuerung geändert hat.
Schlagworte
TAETIGKEIT
Urteil
Rechtslage
Einem
Pflegedienst
Jahre
Gewerbesteuer
Zahlen
Pflegedienste
Beunruhigen
Beziehungsweise
Ihrer
Besteuerung
Häusliche Pflege
Hannover