Zur Übertragung amtsangemessener Aufgaben
Britz, G. · Die Personalvertretung, Berlin · 2004 · Heft 8 · S. 284 bis 288
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Beamtenverhältnis ist ein letztlich der Stabilität der demokratischen Verwaltung dienendes, über die Rechte und Pflichten eines normalen privatrechtlichen Arbeitsoder Dienstvertrags wesentlich hinausgehendes öffentlich-rechtliches Dienstund Treuverhältnis, das beiderseitige Rechte und Pflichten begründet (§ 79 BBG). Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums des Art. 33 Abs. 5 GG gehört nach übereinstimmender Meinung in Rechtsprechung und Lehre die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, und unmittelbar daraus folgend, das Recht der Beamten auf eine amtangemessene bzw. statusgerechte Beschäftigung, bess…