CareLit Fachartikel

Kontrollund Kommunikationspflichten in der Altenpflege

Sträßner, H.-R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 8 · S. 375 bis 380

Dokument
72146
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Sträßner, H.-R.
Ausgabe
Heft 8 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
375 bis 380
Erschienen: 2004-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Bei ungeklärten Beschwerdebildern eines Heimbewohners ist umgehend für ärztliche Untersuchung und Kontrolle Sorge zu tragen. Mitarbeiter in der Pflege haben für die angemessene körperliche Kontrolle eines Heimbewohners zu sorgen. Gleichzeitig ist die Sicherstellung der Kommunikation im pflegerischen und im ärztlichen Bereich zu gewährleisten. Die körperliche Kontrolle eines Heimbewohners hat umfassend zu erfolgen und sich nicht oberflächlich auf den nur äußeren Körperbereich des Heimbewohners zu erstrecken.

Schlagworte

QUALITAETSKONTROLLE ALTENPFLEGE QUALITÄTSKONTROLLE VERHALTEN PATIENTEN ÄRZTE KOMMUNIKATION LEBEN GESUNDHEIT ZAHNPROTHESEN HALS COMPUTER ESSEN KRANKENUNTERLAGEN LUNGE TOD