CareLit Fachartikel
Kontrollund Kommunikationspflichten in der Altenpflege
Sträßner, H.-R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 8 · S. 375 bis 380
Dokument
72146
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei ungeklärten Beschwerdebildern eines Heimbewohners ist umgehend für ärztliche Untersuchung und Kontrolle Sorge zu tragen. Mitarbeiter in der Pflege haben für die angemessene körperliche Kontrolle eines Heimbewohners zu sorgen. Gleichzeitig ist die Sicherstellung der Kommunikation im pflegerischen und im ärztlichen Bereich zu gewährleisten. Die körperliche Kontrolle eines Heimbewohners hat umfassend zu erfolgen und sich nicht oberflächlich auf den nur äußeren Körperbereich des Heimbewohners zu erstrecken.
Schlagworte
QUALITAETSKONTROLLE
Altenpflege
PflegeRecht
Neuwied