Von der gedankenlosen FürsorgeAspekte des ärztlichen Handelns bei der Betreuung von alten Menschen
Hirsch, R.-D. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2004 · Heft 8 · S. 128 bis 133
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arzt ist im Betreuungsrecht oft Gutachter und Behandler gleichzeitig. Häufig muss er sich äußern, ob freiheitsentziehende Maßnahmen erforderlich sind. Als Sachverständiger beeinflusst er die Entscheidung des Richters, als Behandler ist er Anwalt des Patienten und sein Vertrauter. Mag ein Arzt auch überzeugt sein, dass die Betreuung für einen alten Menschen das Beste ist, so muss dies noch lange nicht zutreffen. Schon Balint (1980) warnt vor den apostolischen Funktionen, die mancher Arzt gedankenlos und un-reflektiert ausübt: als ob jeder Arzt eine Offenbarung darüber besäße, was das Rechte für seinen Patient…