CareLit Fachartikel

Von der gedankenlosen FürsorgeAspekte des ärztlichen Handelns bei der Betreuung von alten Menschen

Hirsch, R.-D. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2004 · Heft 8 · S. 128 bis 133

Dokument
72182
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Hirsch, R.-D.
Ausgabe
Heft 8 / 2004
Jahrgang 13
Seiten
128 bis 133
Erschienen: 2004-08-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Der Arzt ist im Betreuungsrecht oft Gutachter und Behandler gleichzeitig. Häufig muss er sich äußern, ob freiheitsentziehende Maßnahmen erforderlich sind. Als Sachverständiger beeinflusst er die Entscheidung des Richters, als Behandler ist er Anwalt des Patienten und sein Vertrauter. Mag ein Arzt auch überzeugt sein, dass die Betreuung für einen alten Menschen das Beste ist, so muss dies noch lange nicht zutreffen. Schon Balint (1980) warnt vor den apostolischen Funktionen, die mancher Arzt gedankenlos und un-reflektiert ausübt: als ob jeder Arzt eine Offenbarung darüber besäße, was das Rechte für seinen Patient…

Schlagworte

BETREUUNG GUTACHTEN EINRICHTUNG ALTER RECHT GEWALT PATIENTEN ES WOHNUNG PSYCHIATRIE KRANKHEIT SOZIALARBEITER BERUFE FARBE BEURTEILUNG PRAXIS