GMG § 81a Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen - Die Zusammenarbeit der KVen mit den Krankenkassen und der Staatsanwaltschaft
Richter-Reichhelm, M. · Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2004 · Heft 4 · S. 29 bis 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Regelungen im GMG haben Empörung hervorgerufen; da ist die Praxisgebühr, die bei Patienten und Ärzten mehr als nur Unmut hervorgerufen hat, da sind die schon eingehend heute vorgestellten Veränderungen in den Versorgungsund Vertragsstrukturen und da ist noch eine Änderung, die die gesamte Ärzteschaft zutiefst empört hat, auch wenn der öffentliche Aufschrei wegen all der anderen Belastungen ausgeblieben ist: die Verpflichtung für Kassenärztliche Vereinigungen und Kassenärztliche Bundesvereinigungen sowie für die Verbände der Krankenkassen, organisatorische Einheiten einzurichten, die Fällen und Sachverhalte…