CareLit Fachartikel
Macht die Pflegekraft Urlaub, muss die Versicherung bis zu 2800 Mark Verhinderungspflege auch dann zahlen, wenn Pfleger und zu pflegende Person gemeinsam in die Ferien fahrenBSG,…
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2004 · Heft 4 · S. 44 bis 49
Dokument
72218
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Erstattung von Kosten einer Verhinderungspflege. Der Kläger erhält als Beamter für seine Kinder Beihilfeleistungen in Höhe von 80 vH der Aufwendungen. Im Hinblick darauf besteht bei der Beklagten eine private Pflegeversicherung zum Ergänzungstarif von 20 vH. Dementsprechend bezieht der Kläger von der Beklagten für seine schwerpflegebedürftige Tochter Pflegegeld nach der Pflegestufe II in Höhe von monatlich 160 DM.
Schlagworte
PFLEGE
PFLEGEVERSICHERUNG
KOSTEN
URLAUB
KRANKENKASSE
URTEIL
HÖHE
Gesundheitspolitik Management Ökonomie
Frankfurt