CareLit Fachartikel
Wahlleistungsvereinbarungen im KrankenhausBGH Urteil vom 8. Januar 2004, Az.: IIIZR 375/02
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2004 · Heft 4 · S. 49 bis 53
Dokument
72219
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Abschluss einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung setzt nicht voraus, dass dem Patienten vor Abschluss der Vereinbarung, wie bei einem Kostenvoranschlag nach § 650 BGB, detailliert und auf den Einzelfall abgestellt die Höhe der voraussichtlich entstehenden Arztkosten mitgeteilt wird (Fortführung zum Senatsurteil vom 27. November 2003 - III ZR 37/03 - JT-ID, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
Schlagworte
LEISTUNGSABRECHNUNG
VEREINBARUNG
PATIENT
KRANKENHAUS
BUNDESPFLEGESATZVERORDNUNG
ENTSCHEIDUNG
PATIENTEN
HÖHE
Gesundheitspolitik Management Ökonomie
Frankfurt