CareLit Fachartikel

Zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unterrichtung des Patienten vor Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung

Günter, R. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 59 bis 60

Dokument
72336
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Günter, R.
Ausgabe
Heft 9 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
59 bis 60
Erschienen: 2004-09-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

1. Gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 Bundespflegesatzverordnung (BPflV) sind Wahlleistungen vor der Erbringung schriftlich zu vereinbaren; der Patient ist vor Abschluss der Vereinbarung über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im einzelnen zu unterrichten. Die Frage, welche Anforderungen an eine dieser Regelung gerecht werdende Unterrichtung über die Entgelte bei der Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen zu stellen sind, war bislang in der Rechtsprechung der Instanzge richte und der Literatur umstritten. Durch zwei Grund satzentscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. vom 27. 11. 2003 (KHuR 2004, 14…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF VEREINBARUNG PATIENT RECHTSPRECHUNG THERAPIE KRANKENHAUS PATIENTEN LITERATUR ÄRZTE HÖHE ZAHNÄRZTE ES Krankenhaus und Recht Frankfurt