Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt erste Festbetragsgruppen unter Einbeziehung patentgeschützter Arzneimittel
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2004 · Heft 4 · S. 41 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung Mitte Juni 2004 die Bildung von Festbetragsgruppen für Protonenpumpenhemmer (zur Therapie von Magenerkrankungen), für Sartane (zur Behandlung des Bluthochdrucks) und für Triptane (zur Akutbehandlung von Migräneanfällen) unter Einbeziehung patentgeschützter Arzneimittel beschlossen. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen nach einer erneuten Anhörung der betroffenen Hersteller Festbeträge für diese Gruppen festsetzen, die als Erstattungshöchstgrenzen die Zahlungspflicht der Krankenkassen be…