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Entscheidungen Dreifache TagesdosisEuropäischer Gerichtshof, Urteil vom 29. April 2004 -
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 8 · S. 65 bis 73
Dokument
72402
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) verstoßen, dass sie Vitaminpräparate, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig als Nahrungserganzungsmittel hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden, hinsichtlich aller Vitamine außer den Vitaminen A und D bei Überschreiten der dreifachen von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlenen Tagesdosis durchgängig als Arzneimittel einstuft.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
VITAMINE
RICHTLINIE
GESUNDHEIT
URTEIL
NAHRUNGSMITTEL
DEUTSCHLAND
ERNÄHRUNG
Lebensmittel und Recht
Frankfurt