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Entscheidungen Dreifache TagesdosisEuropäischer Gerichtshof, Urteil vom 29. April 2004 -

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 8 · S. 65 bis 73

Dokument
72402
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
65 bis 73
Erschienen: 2004-08-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) verstoßen, dass sie Vitaminpräparate, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig als Nahrungserganzungsmittel hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden, hinsichtlich aller Vitamine außer den Vitaminen A und D bei Überschreiten der dreifachen von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlenen Tagesdosis durchgängig als Arzneimittel einstuft.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL VITAMINE RICHTLINIE GESUNDHEIT URTEIL NAHRUNGSMITTEL DEUTSCHLAND ERNÄHRUNG Lebensmittel und Recht Frankfurt