Lycopin, ein nicht zugelassener Zusatzstoff
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 8 · S. 83 bis 84
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen gewerbsmäßigen Verwendens eines Zusatzstoffes entgegen dem Zusatzstoffverbot gemäß § 11 Abs. 1 Nr. la LMBG nach §§ 53 Abs. 1, 52 Abs. 1 Nr. 3 LMBG eine Geldbuße von 250 € festgesetzt. Gemäß den Urteilsfeststellungen stellte der Betroffene in einer chemisch-pharmazeutischen Fabrik ein als Tomaten Lycopin Kapseln bezeichnetes Produkt her, das zur Anreicherung der täglichen Kost mit Lycopin aus Tomaten verwendet werden soll. Gemäß Herstellerangabe auf dem Etikett enthielt es einen Tomatenextrakt, der mit Lycopin, einem Carotinoid, das für die rote Farbe d…