MDK-Uberprüfungen zur Dokumentationsund DRG-KodierqualitätGrundlagen, Ablauf, Inhalte, Ergebnisse und Konsequenzen
Schnabel, M.; Geks, J.; Schunk, T.; Mann, D.; Gerdes, B.; Schaeg, M. · Das Krankenhaus, Berlin · 2004 · Heft 8 · S. 630 bis 633
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Einführung des DRG-Vergütongssystems hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) an Optionskrankenhäusern im Auftrag einzelner Krankenkassen begonnen, vor Ort anhand der Patientenakte die Korrektheit der Dokumentation und der Kodierungen als Grundlage der Rechnungsstellung wiederholt zu überprüfen. Die Krankenhäuser sind nach §17 c Absatz 1 Nr. 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) zur ordnungsgemäßen Abrechnung ihrer Behandlungsfälle verpflichtet. Die Kassen haben das Recht, die Fälle prüfen zu lassen. Rechtsgrundlage der Abrechnungsprüfungen sind die Paragraphen §17c des KHG und §§ 275-277 des…