Recht und PraxisDer Sturz im Krankenhaus
Bergmann, K.-O. · Das Krankenhaus, Berlin · 2004 · Heft 8 · S. 644 bis 648
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der stationären Aufnahme übernimmt der Krankenhausträger die Verpflichtung zur Behandlung und Versorgung des Patienten nach dem zur Zeit der Behandlung geltenden medizinischen Standard. Neben dieser Verpflichtung zur standardgerechten Therapie obliegen dem Krankenhausträger so genannte Verkehrssicherungspflichten zum Schutz des zumeist beeinträchtigten Patienten. Der Krankenhausträger hat die Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des Klinikverkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Patienten sowie von Angehörigen und Besuchern abzuwenden, die bei besti…