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Das Infektionsschutzgesetz - Anpassung des Meldewesens auf Kreisund auf Landesebene

Pfaff, G.-M. · Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Berlin · 2000 · Heft 11 · S. 900 bis 904

Dokument
72458
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Berlin
Autor:innen
Pfaff, G.-M.
Ausgabe
Heft 11 / 2000
Jahrgang 43
Seiten
900 bis 904
Erschienen: 2000-11-01 00:00:00
ISSN
1436-9990
DOI

Zusammenfassung

In Deutschland tritt zum 1. 1. 2001 das Infektionsschutzgesetz in Kraft. Es wird eine Zunahme der Meldungen zu Infektionskrankheiten bewirken. Kreise und Länder müssen die Infrastruktur ihres Meldewesens an das Gesetz anpassen. Es ist zu erwarten, dass der Personalbedarf der Gesundheitsämter im nichtärztlichen Bereich steigt. Fortbildungsprogramme für Ärzte und nichtärztliches Personal in den Gesundheitsämtern sind erforderlich. Ärzte in freier Praxis, Krankenhäusern und Laboratorien sowie Heimleitungen müssen gezielt informiert werden. Auf Landesebene ist die zeitnahe Sichtung und epidemiologische Bewertung der…

Schlagworte

GESUNDHEITSAMT INFEKTIONSSCHUTZGESETZ ZUSAMMENARBEIT Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz Berlin