CareLit Fachartikel
Großhandelstätigkeit mit Arzneimitteln
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 8 · S. 123 bis 125
Dokument
72469
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Bußgeldbescheiden vom 26. September 2002 hat das Regierungspräsidium Chemnitz gegen die Betroffenen wegen Verstoßes gegen die Anzeigepflicht gemäß § 67 Abs. 1 AMG jeweils eine Geldbuße in Höhe von 7.500,00 EURO festgesetzt. Das Amtsgericht Zwickau hat die Betroffenen mit Urteil vom 19. Juni 2003 vom vorgenannten Vorwurf aus Rechtsgründen freigesprochen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Urteilsgründe verwiesen.
Schlagworte
TAETIGKEIT
APOTHEKEN
RICHTLINIE
RECHTSANWÄLTE
HÖHE
ES
RECHTSPRECHUNG
HANDEL
PERSONEN
APOTHEKENWESEN
APOTHEKER
BERATUNG
BEVÖLKERUNG
AUGE
NATUR
VERHALTEN