CareLit Fachartikel
Prüfungen im Risikostrukturausgleich nach § 15 a RSAV: Was erwartet die Krankenkassen?
Daubenbüchel, R.; Domscheit, A. · Die Krankenversicherung, Berlin · 2004 · Heft 9 · S. 201 bis 205
Dokument
72487
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Akzeptanz des Risikostrukturausgleichs (RSA) in der Kassenlandschaft hat in der Vergangenheit maßgeblich darunter gelitten, dass Zweifel bestanden, ob alle am RSA beteiligten Krankenkassen auch nur geprüfte und korrekte Daten zur Berechnung der Ausgleichsansprücheund -Verpflichtungen melden. Die Prüfungen nach § 15 a RSAV bieten die Chance, diese Zweifel auszuräumen. Erstmals werden an Fehlerfeststellungen der Prüfdienste unmittelbare finanzielle Konsequenzen geknüpft, die über eine bloße Korrektur der festgestellten Fehler hinaus gehen.
Schlagworte
KRANKENKASSE
KRANKENHAUS
RISIKO
PERSONAL
Die Krankenversicherung
Berlin