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Prüfungen im Risikostrukturausgleich nach § 15 a RSAV: Was erwartet die Krankenkassen?

Daubenbüchel, R.; Domscheit, A. · Die Krankenversicherung, Berlin · 2004 · Heft 9 · S. 201 bis 205

Dokument
72487
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Krankenversicherung, Berlin
Autor:innen
Daubenbüchel, R.; Domscheit, A.
Ausgabe
Heft 9 / 2004
Jahrgang 56
Seiten
201 bis 205
Erschienen: 2004-09-01 00:00:00
ISSN
0301-4835
DOI

Zusammenfassung

Die Akzeptanz des Risikostrukturausgleichs (RSA) in der Kassenlandschaft hat in der Vergangenheit maßgeblich darunter gelitten, dass Zweifel bestanden, ob alle am RSA beteiligten Krankenkassen auch nur geprüfte und korrekte Daten zur Berechnung der Ausgleichsansprücheund -Verpflichtungen melden. Die Prüfungen nach § 15 a RSAV bieten die Chance, diese Zweifel auszuräumen. Erstmals werden an Fehlerfeststellungen der Prüfdienste unmittelbare finanzielle Konsequenzen geknüpft, die über eine bloße Korrektur der festgestellten Fehler hinaus gehen.

Schlagworte

KRANKENKASSE KRANKENHAUS RISIKO PERSONAL Die Krankenversicherung Berlin