CareLit Fachartikel

Einschränkungen der Fahreignung und Wege zur behindertengerechten FahrzeugumrüstungTeil 3: Technische Begutachtung und Umrüstungsmöglichkeiten

Lempp, R.; Küther, G. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2004 · Heft 4 · S. 13 bis 18

Dokument
72527
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Lempp, R.; Küther, G.
Ausgabe
Heft 4 / 2004
Jahrgang 43
Seiten
13 bis 18
Erschienen: 2004-04-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Durch eine Vielzahl technischer Umrüstungen ist es möglich, die Fahreignung Behinderter zu erhalten. Als j Grundsatz gilt, dass nahezu alle Formen einer körperlichen Behinderung durch entsprechende Veränderungen am Fahrzeug zu kompensieren sind. Technisch nicht auszugleichen sind dagegen Einschränkungen wichtiger Sinnesfunktionen (z.B. Gesichtsfeldausfall) oder neuropsychologische Defizite. Voraussetzung für einen rechtlich abgesicherten Umbau ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten technischen Sachverständigen, das auf Anforderung der Fahrerlaubnisbehörde erstellt wird und die notwendigen Umrüstungen am Fah…

Schlagworte

KRANKENTRANSPORTMITTEL REHABILITATION ERGOTHERAPIE GUTACHTEN BEHINDERUNG AINS MEDIZIN BERATUNG DIAGNOSTIK ARBEIT TRAGEN PATIENTEN PERSONEN FUSS EXTREMITÄTEN ARM