Einschränkungen der Fahreignung und Wege zur behindertengerechten FahrzeugumrüstungTeil 3: Technische Begutachtung und Umrüstungsmöglichkeiten
Lempp, R.; Küther, G. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2004 · Heft 4 · S. 13 bis 18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch eine Vielzahl technischer Umrüstungen ist es möglich, die Fahreignung Behinderter zu erhalten. Als j Grundsatz gilt, dass nahezu alle Formen einer körperlichen Behinderung durch entsprechende Veränderungen am Fahrzeug zu kompensieren sind. Technisch nicht auszugleichen sind dagegen Einschränkungen wichtiger Sinnesfunktionen (z.B. Gesichtsfeldausfall) oder neuropsychologische Defizite. Voraussetzung für einen rechtlich abgesicherten Umbau ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten technischen Sachverständigen, das auf Anforderung der Fahrerlaubnisbehörde erstellt wird und die notwendigen Umrüstungen am Fah…