Umsetzung der Übermittlung der meldepfllchtigen Infektionen nach dem Infektionsschutzqesetz
Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Berlin · 2000 · Heft 11 · S. 870 bis 874
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Infektionsschutzgesetz wird das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland auf eine neue Basis gestellt. Es werden sowohl bestimmte Krankheitsbilder bei Verdacht, Erkrankung oder Tod meldepflichtig (im Wesentlichen durch Ärzte) als auch die labordiagnostischen Nachweise von Erregern (durch Labore zu melden). Das Gesetz regelt, welche Angaben von den Meldepflichtigen mit der Meldung gemacht werden müssen. Es legt auch fest, welche Angaben davon vom Gesundheitsamt weiter übermittelt werden dürfen. Insbesondere bei Verdachtsmeldungen oder bei der Meldung von Erregernachweisen werden nicht immer…