CareLit Fachartikel

Umsetzung der Übermittlung der meldepfllchtigen Infektionen nach dem Infektionsschutzqesetz

Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Berlin · 2000 · Heft 11 · S. 870 bis 874

Dokument
72552
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2000
Jahrgang 43
Seiten
870 bis 874
Erschienen: 2000-11-01 00:00:00
ISSN
1436-9990
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Infektionsschutzgesetz wird das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland auf eine neue Basis gestellt. Es werden sowohl bestimmte Krankheitsbilder bei Verdacht, Erkrankung oder Tod meldepflichtig (im Wesentlichen durch Ärzte) als auch die labordiagnostischen Nachweise von Erregern (durch Labore zu melden). Das Gesetz regelt, welche Angaben von den Meldepflichtigen mit der Meldung gemacht werden müssen. Es legt auch fest, welche Angaben davon vom Gesundheitsamt weiter übermittelt werden dürfen. Insbesondere bei Verdachtsmeldungen oder bei der Meldung von Erregernachweisen werden nicht immer…

Schlagworte

GESUNDHEITSAMT MELDEPFLICHT DIAGNOSTIK INFEKTIONSSCHUTZGESETZ TUBERKULOSE Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz Berlin