Zum Unterlassungsanspruch gegen tarifwidrige Bündnisse für Arbeit
Hromadka, W. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2000 · Heft 6 · S. 253 bis 258
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 20. April 1999 hat das BAG1) der Gewerkschaft IG Medien gegen zwei Burda-Töchter einen Anspruch auf Unterlassung des Vollzugs eines betrieblichen Bündnisses für Arbeit zugesprochen. Die beiden GmbHs harten wegen der schlechten Lage auf dem Tiefdruckmarkt zur Einsparung von 80 Millionen DM mit dem Betriebsrat eine Erhöhung der Arbeitszeit von 35 auf 39 Stunden - zwei davon ohne zusätzliche Vergütung - und die Kürzung einer Reihe von Zuschlägen vereinbart; dafür hatten die Mitarbeiter bis 31. 12. 2000 eine uneingeschränkte Beschäftigungsgarantie erhalten. Die übergroße Mehrzahl der Arbeitnehmer - nach Angaben d…