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§ 3 lit. n BAT bleibt im Bereich der Länder anwendbar

Löwisch, M.; Zimmermann, W. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2000 · Heft 9 · S. 387 bis 389

Dokument
72566
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Löwisch, M.; Zimmermann, W.
Ausgabe
Heft 9 / 2000
Jahrgang 14
Seiten
387 bis 389
Erschienen: 2000-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Hock vertritt in ZTR 2000, 151 ff. die Auffassung, das Urteil des EuGH vom 9. 9. 1999 in Sachen Krüger/Kreiskrankenhaus Ebersberg stehe einem Ausschluss geringfügig Beschäftigter von tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes allgemein entgegen, so dass auch § 3 lit. n BAT nicht mehr angewandt werden könne. Das ist insofern richtig, als die Gründe der Entscheidung erkennen lassen, dass der EuGH die von ihm entwickelten Grundsätze auf sämtliche Zuwendungsund Vergütungsregelungen angewandt wissen will. Besonders deutlich wird das in der Nr. 25 der Entscheidung, in der es pauschal heißt, dass der Ausschluss v…

Schlagworte

BAT DISKRIMINIERUNG TARIFVERTRAG RECHTSPRECHUNG Zeitschrift für Tarifrecht München