§ 3 lit. n BAT bleibt im Bereich der Länder anwendbar
Löwisch, M.; Zimmermann, W. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2000 · Heft 9 · S. 387 bis 389
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hock vertritt in ZTR 2000, 151 ff. die Auffassung, das Urteil des EuGH vom 9. 9. 1999 in Sachen Krüger/Kreiskrankenhaus Ebersberg stehe einem Ausschluss geringfügig Beschäftigter von tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes allgemein entgegen, so dass auch § 3 lit. n BAT nicht mehr angewandt werden könne. Das ist insofern richtig, als die Gründe der Entscheidung erkennen lassen, dass der EuGH die von ihm entwickelten Grundsätze auf sämtliche Zuwendungsund Vergütungsregelungen angewandt wissen will. Besonders deutlich wird das in der Nr. 25 der Entscheidung, in der es pauschal heißt, dass der Ausschluss v…