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Die Vereinbarkeit der Ausschlussfristen für Entschädigungsansprüche wegen geschlechtsbedingter Benachteiligung (§ 611 a Abs. 4 BGB, § 61 b Abs. 1 ArbGG) mit dem europäischen Gemei…

Gotthardt, M. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2000 · Heft 1 · S. 448 bis 456

Dokument
72572
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Gotthardt, M.
Ausgabe
Heft 1 / 2000
Jahrgang 14
Seiten
448 bis 456
Erschienen: 2000-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

§ 611 a Abs. 4 BGB und § 61 b Abs. 1 ArbGG sehen für die Entschädigungsansprüche eines Bewerbers, der bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder beim beruflichen Aufstieg wegen seines Geschlechts benachteiligt worden ist, eine zweistufige Ausschlussfrist vor. Dass derartige gesetzliche Ausschlussfristen für einen Entschädigungsanspruch im Arbeitsrecht zumindest ungewöhnlich sind, zeigt schon die Überschrift des § 61 b Abs. 1 ArbGG, der von Besonderen Vorschriften für Klagen wegen geschlechtsbedingter Benachteiligung spricht. Diese Besonderheit zeigt sich auch daran, dass sich der Gesetzgeber nicht ganz k…

Schlagworte

ENTSCHAEDIGUNG Zeitschrift für Tarifrecht München