Zulässigkeit der Kombination von Medizinprodukten
Daum, V. · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 63 bis 69
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Patienten werden nicht nur mit einzelnen Medizinprodukten versorgt, sondern auch mit Kombinationen von Medizinprodukten. Der Gesetzgeber hat das Inverkehrbringen von Kombinationen in § 10 MPG besonderen Regelungen unterstellt. Das Gesetz bezeichnet diese Kombinationen als Systeme oder Behandlungseinheiten. Kombinationen weisen die Besonderheit auf, dass sie Schnittstellen haben, die funktionieren müssen, damit das Gesamtsystem seinen medizinischen Zweck erfüllt. Oft sind sie durch einen modularen Aufbau gekennzeichnet, bei dem häufig einzelne Komponenten unterschiedlich eingesetzt beziehungsweise zusammengesetzt…