Zur Verkehrssicherungsund Produktbeobachtungspflicht bei PflegebettenAmtsgericht Werl, Urteil vom 8. November 2002 - 4 C 378/02
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 74 bis 75
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte stellt Pflegebetten her. Der Kläger ist Werk der evangelischen Kirche Brandenburg in der Rechtsform eines altrechtlichen Vereins. Er ist Träger von Ambulanzen und stationären Altenpflegeeinrichtungen, sowie anderen sozialen Einrichtungen im Lande Brandenburg. Er unterhält in Ketzin das evangelische Seniorenzentrum Kurt Böhm, das alte Menschen beherbergt und pflegt. Die Einzelheiten der Rechtsform und Tätigkeit des Klägers sind zwischen den Parteien umstritten. Zwischen 1998 und Ende 200, 0 kam es zu mehreren Todesfälle von Patienten in Deutschland und Frankreich. Die vom Bundesinstitut für Arzneimit…