CareLit Fachartikel
Pflegebetten und ProdukthaftungLandgericht Arnsberg, Urteil vom 3. Mai 2003 - 5 S 176/02
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 75 bis 76
Dokument
72601
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 540 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO i.V.m. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO n.F. abgesehen. Die zulässige Berufung des Klägers bleibt im Ergebnis erfolglos. Er hat unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch gegen die Beklagte auf Erstattung von 922,78 EUR, welche er für den Erwerb von 44 Nachrüstsätzen für Pflegebetten aufgewandt hat. Der Kläger hat keinen Anspruch gegen die Beklagte auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Produkthaftung gem. § 823 Abs. 1 BGB.
Schlagworte
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
SCHADENSERSATZ
KRANKENBETT
MedizinProdukte Recht
Frankfurt