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Gestaltungsmöglichkeiten beim Abschluss befristeterArbeitsverhältnisse außerhalb des Beschäftigungsförderungsgesetzes

Fischer, S.; Gaul, B. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2000 · Heft 2 · S. 49 bis 57

Dokument
72629
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Fischer, S.; Gaul, B.
Ausgabe
Heft 2 / 2000
Jahrgang 14
Seiten
49 bis 57
Erschienen: 2000-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Lässt man die Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung einmal unberücksichtigt, stellt insbesondere der Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen ein wichtiges Gestaltungsinstrument im Zusammenhang mit dem flexiblen Personaleinsatz dar. Im Vordergrund steht dabei in der Regel eine Beschäftigung von Arbeitnehmern auf der Grundlage der besonderen Vorgaben in § 1 BeschFG. Der Vorteil einer solchen Beschäftigung liegt darin, dass die Befristung bis zu einer Höchstdauer von insgesamt 24 Monaten auch ohne einen sachlichen Grund zulässig ist. Soweit nicht von tariflichen (z. B. Sonderregelung 2 g BAT) oder ge…

Schlagworte

ARBEITSVERTRAG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG VEREINBARUNG Zeitschrift für Tarifrecht München