Gestaltungsmöglichkeiten beim Abschluss befristeterArbeitsverhältnisse außerhalb des Beschäftigungsförderungsgesetzes
Fischer, S.; Gaul, B. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2000 · Heft 2 · S. 49 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Lässt man die Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung einmal unberücksichtigt, stellt insbesondere der Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen ein wichtiges Gestaltungsinstrument im Zusammenhang mit dem flexiblen Personaleinsatz dar. Im Vordergrund steht dabei in der Regel eine Beschäftigung von Arbeitnehmern auf der Grundlage der besonderen Vorgaben in § 1 BeschFG. Der Vorteil einer solchen Beschäftigung liegt darin, dass die Befristung bis zu einer Höchstdauer von insgesamt 24 Monaten auch ohne einen sachlichen Grund zulässig ist. Soweit nicht von tariflichen (z. B. Sonderregelung 2 g BAT) oder ge…