Bereitschaftsdienst -Arbeitszeit in einem kirchlichen Krankenhaus
PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 9 · S. 392 bis 399
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorliegend geht es um eine arbeitszeitrechtliche Problematik im Zusammenhang mit der Erbringung von Bereitschaftsdienst. Konkret streiten sich die Parteien darüber, ob die Beklagte, die ein Krankenhaus in der Rechtsform einer kirchlichen Stiftung betreibt, verpflichtet ist, bei der Planung der Arbeitszeit den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zu behandeln. Dabei hatte das Bundesarbeitsgericht vor allem die Rechtsfrage zu klären, ob die Beklagte die nach dem Dienstplan angeordneten Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG zu berücksichtigen hat. Ferner…