CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst beim DRK
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2004 · Heft 9 · S. 465 bis 467
Dokument
72673
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine privatrechtlich verfasste Einrichtung des DRK, zu deren Gesellschaftern keine Gebietskörperschaften gehören, ist auch bei Durchführung des Rettungsdienstes nach einem Landesret-tungsdienstgesetz keine öffentliche Stelle, der gegenüber die EG-Arbeitzeitrichtlinie unmittelbar gilt (Anschluss an BAG 18.2.2003 - 1 ABR 2/02 -, ZTR 2003, 389).
Schlagworte
ARBEITSZEIT
RICHTLINIE
BEREITSCHAFTSDIENST
DRK
Keine
Privatrechtlich
Verfasste
Einrichtung
Deren
Gesellschaftern
Gebietskörperschaften
Gehören
Durchführung
Rettungsdienstes
Einem
Landesret-Tungsdienstgesetz