Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung - Personalratsbeteiligung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2004 · Heft 9 · S. 472 bis 474
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist in der Regel gerecht fertigt, wenn der Arbeitnehmer zur Vertretung eines zeitweilig an der Arbeitsleistung verhinderten Arbeitnehmers eingestellt wird. Der Sachgrund der Vertretung erfordert nicht, dass der Vertreter die Tätigkeiten des vorübergehend ausfallenden Mitarbeiters erledigt. Er kann auch mit anderen Tätigkeiten betraut werden (sog. mittelbare Vertretung). Voraussetzung dafür ist aber, dass zwischen der Einstellung der Ersatzkraft und dem zeitweiligen Ausfall der Stammarbeitskraft ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Diese Voraussetzung kann bereits dann gegeb…