Chefarztvertrag und AGB-Kontrolle
Bohle, T. · Das Krankenhaus, Berlin · 2004 · Heft 9 · S. 724 bis 733
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Chefarztverträge werden gelebt. Sie kommen nur dann auf den Prüfstand der Arbeitsgerichte, wenn zum Beispiel Streit über die vom Arzt geschuldeten Tätigkeiten entsteht. Gerade die Regelungen zu einseitigen Befugnissen des Krankenhausträgers schlummern auf diese Weise lange vor sich hin, bevor sie sich behaupten müssen. Mehr als eine gerichtliche Billigkeitskontrolle der angeordneten Maßnahmen hatte der Träger bislang kaum zu befürchten. Angesichts der neuen AGB-Kontrolle von Arbeitserträgen und der sich formierenden Rechtsprechung der Arbeitsgerichte lohnt ein prüfender Blick, ob es bei den bisherigen Regelungen…