CareLit Fachartikel
Rechtsprechung
Wagener, A. · Das Krankenhaus, Berlin · 2004 · Heft 9 · S. 734 bis 736
Dokument
72687
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Regelt ein Chefarzt, dass der Krankenhausträger sachlich geboten organisatorische Änderungen im Benehmen mit einem leitenden Arzt vornehmen und selbständige Abteilungen bei objektiv vorliegendem Bedarf neu einrichten kann, unterliegen die dem Änderungsbedarf zugrunde liegenden Prognosen einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Zu überprüfen ist, ob der Krankenhausträger eine auf die konkrete Situation des Krankenhauses bezogene Bedarfsprognose erstellt hat, die Inhalt und Umfang der angestrebten Änderungen sachlich rechtfertigt.
Schlagworte
KRANKENHAUSTRAEGER
RECHTSPRECHUNG
THERAPIE
ÄRZTE
BETTEN
SCHREIBEN
EFFIZIENZ
MEDIZIN
ES
PROGNOSE
KOMMUNIKATION
BEURTEILUNG
PATIENTEN
PRAXIS
ROLLE
BERATUNG