CareLit Fachartikel

Rechtsprechung

Wagener, A. · Das Krankenhaus, Berlin · 2004 · Heft 9 · S. 734 bis 736

Dokument
72687
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Wagener, A.
Ausgabe
Heft 9 / 2004
Jahrgang 96
Seiten
734 bis 736
Erschienen: 2004-09-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Regelt ein Chefarzt, dass der Krankenhausträger sachlich geboten organisatorische Änderungen im Benehmen mit einem leitenden Arzt vornehmen und selbständige Abteilungen bei objektiv vorliegendem Bedarf neu einrichten kann, unterliegen die dem Änderungsbedarf zugrunde liegenden Prognosen einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Zu überprüfen ist, ob der Krankenhausträger eine auf die konkrete Situation des Krankenhauses bezogene Bedarfsprognose erstellt hat, die Inhalt und Umfang der angestrebten Änderungen sachlich rechtfertigt.

Schlagworte

KRANKENHAUSTRAEGER RECHTSPRECHUNG THERAPIE ÄRZTE BETTEN SCHREIBEN EFFIZIENZ MEDIZIN ES PROGNOSE KOMMUNIKATION BEURTEILUNG PATIENTEN PRAXIS ROLLE BERATUNG