CareLit Fachartikel

Belastung von Bewohnern und Sozialhilfeträgern mit Investitionskosten von Pflegeheimen

Hübsch, M. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 462 bis 465

Dokument
72839
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt
Autor:innen
Hübsch, M.
Ausgabe
Heft 9 / 2004
Jahrgang 13
Seiten
462 bis 465
Erschienen: 2004-09-15 00:00:00
ISSN
0941-7915
DOI

Zusammenfassung

Betriebsbedingte Investitionsaufwendungen (Investitionskosten)1 für den Neubau, den Umbau oder die Modernisierung von Pflegeheimen, die nach landesrechtlichen Vorschriften (im Wege der Objektförderung2) gefördert worden sind (§ 9 SGB IX), darf der Heimträger den Bewohnerinnen und Bewohnern nur in Rechnung stellen, wenn und soweit er hierzu die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde erhalten hat (§ 82 IM SGB XI). Die Bedeutung dieses im Recht der Pflegeversicherung geregelten Zustimmungserfordernisses wird im Folgenden bezogen auf die Rechtsstellung der Bewohner und der Sozialhilfeträger untersucht.

Schlagworte

HEIMTRAEGER HÖHE PFLEGEHEIME ES REGIERUNG RECHTSPRECHUNG PERSONEN BEURTEILUNG LEISTUNG Neue Zeitschrift für Sozialrecht Frankfurt