KrankenversicherungsrechtKrankenkassenzulassung für Hilfsmittelerbringer
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 478 bis 481
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Vorschrift des § 126 I 1 SGB V, nach der Hilfsmittel an Versicherte gesetzlicher Krankenkassen nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden dürfen, kommt keine wettbewerbsrechtliche Schutzfunktion zu. Eine Handwerksinnung (hier: Innung für Orthopädietechnik) kann daher keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 1 UWG gegen einen anderen Leistungserbringer (im Streitfall einen Apotheker) wegen fehlender Krankenkassenzulassung geltend machen. BGH, 1. Zivilsenat, Urt. v. 2. 10. 2003 - I ZR 117/01 (Vorinstanz: OLG Hamm, Urt. v.l. 3. 2001 ~4U 60/00)