Diagnostische Referenzwerte in der RadiologieBegleitpapiere im Grenzbereich des Gefahrgutrechtes
Renger, B. · Medizintechnik, Köln · 2004 · Heft 9 · S. 188 bis 192
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Änderung der Röntgenverordnung im Jahr 2002 ist der Begriff der diagnostischen Referenzwerte eingeführt worden. Gemeint ist damit ein Dosiswert, aus dem die Exposition eines Patienten berechnet werden kann und der im Mittel (bezogen auf einen Standardpatienten) nicht überschritten werden soll. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat die diagnostischen Referenzwerte ermittelt und veröffentlicht. Die Einhaltung dieser Referenzwerte wird von den Ärztlichen Stellen überprüft. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über den Einsatz der Referenzwerte und die praktische Umsetzung der Überprüfung.