Packungsbeilagen von Arzneimitteln: Kann der Patient alle enthaltenen Informationen eindeutig verstehen?
Fuchs, J.; Hippius, M.; Schaefer, M. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 79 bis 85
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gebrauchsinformationen, umgangssprachlich oft als Packungsbeilagen bezeichnet, sind im Arzneimittelverkehr häufig verwendete Informationsmaterialien. Durch die Richtlinie 2001/83/EG sind sie in der europäischen und über das Arzneimittelgesetz § 11 (AMG) in unserer nationalen Gesetzgebung verankert (1,2). Gemäß dieser Regelwerke muss jede Packung eines Arzneimittels eine allgemeinverständliche Gebrauchsinformation in gut lesbarer Schrift enthalten (1, 2), so dass sie von den Patienten auch häufig gelesen werden können (3, 4, 5). So sind die Packungsbeilagen neben der Beratung durch den Arzt und Apotheker die wich…