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Der Praxisverbund öffnet Krankenhäusern die Tür in die ambulante VersorgungRevolutionäre Änderung der Musterberufsordnung der Ärzte

Münzel, H. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2004 · Heft 9 · S. 464 bis 467

Dokument
73064
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Münzel, H.
Ausgabe
Heft 9 / 2004
Jahrgang 21
Seiten
464 bis 467
Erschienen: 2004-09-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Krankenhäuser haben bei dem Versuch, Medizinische Versorgungszentren zu etablieren, erhebliche Schwierigkeiten. Ein Hindernis ist das Kassenarztrecht, das nicht an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen des § 95 SGB V angepasst wurde. Nun hat der 107. Deutsche Ärztetag mit seinen Beschlüssen die Tür zu neuen Versorgungsstrukturen geöffnet. Ärzte können sich künftig in so genannten Praxisverbünden zusammenschließen. Auch Krankenhäusern bietet sich hier eine interessante Perspektive

Schlagworte

ZUSAMMENARBEIT KRANKENHAUS VEREINIGUNG AMBULANTE PFLEGE REFORM ÄRZTE KRANKENHÄUSER PRAXIS RECHTSPRECHUNG ES GESUNDHEITSWESEN HÖHE PATIENTEN RISIKO BERUFSAUSÜBUNG FÜHRUNG