CareLit Fachartikel
Der Praxisverbund öffnet Krankenhäusern die Tür in die ambulante VersorgungRevolutionäre Änderung der Musterberufsordnung der Ärzte
Münzel, H. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2004 · Heft 9 · S. 464 bis 467
Dokument
73064
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser haben bei dem Versuch, Medizinische Versorgungszentren zu etablieren, erhebliche Schwierigkeiten. Ein Hindernis ist das Kassenarztrecht, das nicht an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen des § 95 SGB V angepasst wurde. Nun hat der 107. Deutsche Ärztetag mit seinen Beschlüssen die Tür zu neuen Versorgungsstrukturen geöffnet. Ärzte können sich künftig in so genannten Praxisverbünden zusammenschließen. Auch Krankenhäusern bietet sich hier eine interessante Perspektive
Schlagworte
ZUSAMMENARBEIT
KRANKENHAUS
VEREINIGUNG
AMBULANTE PFLEGE
REFORM
ÄRZTE
KRANKENHÄUSER
PRAXIS
RECHTSPRECHUNG
ES
GESUNDHEITSWESEN
HÖHE
PATIENTEN
RISIKO
BERUFSAUSÜBUNG
FÜHRUNG